Aktuelles
Impfung gegen Menigokokken B
Liebe Patientinnen/en, liebe Eltern,
Seit dem 18. Januar 2024 rät die Ständige Impfkommission (STIKO) zur standardmäßigen Impfung gegen Meningokokken B (MenB). Die Empfehlung gilt für Kinder im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten. Die entsprechende Regelung in der Schutzimpfungs-Richtlinie ist mit Wirkung zum 30. Mai 2024 in Kraft getreten.
Da die regionalen Verhandlungen zur Vergütung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren, musste der Impfstoff zunächst auf einem Privatrezept verordnet und die ärztliche Impfleistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Jetzt haben sich KVNO und die nordrheinischen Krankenkassen und Krankenkassenverbände geeinigt: Die Impfung ist nun reguläre Leistung aller Krankenkasse bei Kindern unter 5 Jahren und wird wie sonst auch über ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Sie müssen keinen Impfstoff mehr besorgen.
Liebe Eltern, liebe Patienten,
Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig! Schnelle Termine und kurze Wartezeiten gehören dazu. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Ihre Mithilfe und bitten Sie höflich, sich an folgende Praxisregeln zu halten:
- Lassen Sie sich wann immer möglich für alles Planbare einen Termin geben, zu dem Sie bitte pünktlich erscheinen.
- Bestehen Sie nicht auf Ihre Terminbehandlung, wenn Sie viel zu spät kommen, sondern vereinbaren Sie einen neuen Termin.
- Nennen Sie unseren Mitarbeiterinnen den Grund Ihres Anliegens, um ausreichend Zeit und sinnvolle Vorbereitungen für Sie einplanen zu können.
- Haben Sie Verständnis, wenn im Notfall ein Patient vorgezogen wird. Sie könnten der Nächste sein, der davon profitiert.
- Tolerieren Sie bitte leichte Verzögerungen trotz bestehendem Termin. Sie sind in einer Kinderarztpraxis leider unvermeidbar.
- Sagen Sie immer und so frühzeitig wie möglich ab, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. So können wir diesen Termin neu vergeben.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an Ihrem Termin auch nur Sie und nicht noch weitere Kinder in Ihrer Begleitung behandeln können. Dies führt sonst zu Verzögerungen für die nachfolgenden Patienten.
Praxisferien 2025
Auch im Jahr 2025 sind wir in den Ferien für Sie da.
An folgenden Tagen werden wir durch die Kinderarztpraxis Dr. Fortrie und Heyne vertreten, Tel: 02224/2814:
- 21.07.2025 bis 01.08.2025
- 13.10.2025 bis 17.10.2025
Überweisungen
Sind Überweisungen quartalsübergreifend gültig?
Ja. Als Überweisungsnehmer können Sie auf Basis des Überweisungsscheins im laufenden Quartal und im Folgequartal behandeln.
Wenn also der Überweisungsschein am 23. Juli ausgestellt wurde, kann der Arzt in der Praxis, an die der Patient überwiesen wurde, die überwiesene Behandlung im 3. oder 4. Quartal durchführen.
Dabei sind zwei Punkte zu beachten:
- Generell gilt, dass die Krankenversicherungs-Karte noch gültig sein muss.
- Ermächtigte Ärzte können nur tätig werden, wenn die Überweisung am Tag der Untersuchung oder bereits vorher angestellt wurde.
Quelle: KVNO aktuell 06/2013 (Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein)
Termin gesucht?
Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vermittelt Facharzttermine an Patientinnen und Patienten.
So erreichen Sie der Termin-Servicestelle:
Telefon: 0221 5970 8988 Mo-Do 8-17 Uhr und Fr 8-13 Uhr
Telefax: 0211 5970 9907
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