Aktuelles

Regionale Impfvereinbarung: Vergütung für Meningokokken ACWY-Impfung geregelt

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Oktober 2025 eine Standardimpfung mit einem quadrivalenten Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) für alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren. Hintergrund: Jugendliche und junge Erwachsenen haben ein höheres Risiko für eine invasive Meningokokken-Erkrankung und erkranken daran entsprechend häufiger. Ziel der Impfempfehlung ist daher, die Zahl der invasiven Erkrankungen durch MenACWY und daraus resultierende Folgen zu reduzieren.

Die aktualisierte Empfehlung der STIKO wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen und ist zum 18. Februar 2026 in Kraft getreten. Es handelt sich um eine einmalige Impfung. Abweichend von Paragraf 11 Absatz 2 der Schutzimpfungs-Richtline kann die Impfung bis zum Alter von 24 Jahren nachgeholt werden.

Die KV Nordrhein und die Krankenkassen haben sich nunmehr auf eine Vergütung für die MenACWY-Impfung geeinigt: Ab 15. Juli 2026 wird diese über die eGK vergütet. 

Die Verordnung des MenACWY-Impfstoffes erfolgt ab 15. Juli 2026 über den Sprechstundenbedarf. Für die Vergangenheit, also bis einschließlich 14. Juli 2026, gilt: Der Impfstoff muss auf einem Privatrezept verordnet und die ärztliche Impfleistung privat nach GOÄ abgerechnet werden. Die Versicherten können die Rechnungen zur Kostenübernahme bei ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen.

 

 

  

-----------------------------------------

Liebe Eltern, liebe Patienten,

 

Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig! Schnelle Termine und kurze Wartezeiten gehören dazu. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Ihre Mithilfe und bitten Sie höflich, sich an folgende Praxisregeln zu halten:

 

  • Lassen Sie sich wann immer möglich für alles Planbare einen Termin geben, zu dem Sie bitte pünktlich erscheinen.
  • Bestehen Sie nicht auf Ihre Terminbehandlung, wenn Sie viel zu spät kommen, sondern vereinbaren Sie einen neuen Termin.
  • Nennen Sie unseren Mitarbeiterinnen den Grund Ihres Anliegens, um ausreichend Zeit und sinnvolle Vorbereitungen für Sie einplanen zu können.
  • Haben Sie Verständnis, wenn im Notfall ein Patient vorgezogen wird. Sie könnten der Nächste sein, der davon profitiert.
  • Tolerieren Sie bitte leichte Verzögerungen trotz bestehendem Termin. Sie sind in einer Kinderarztpraxis leider unvermeidbar.
  • Sagen Sie immer und so frühzeitig wie möglich ab, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. So können wir diesen Termin neu vergeben.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an Ihrem Termin auch nur Sie und nicht noch weitere Kinder in Ihrer Begleitung behandeln können. Dies führt sonst zu Verzögerungen für die nachfolgenden Patienten.

 

Praxisferien 2026

Auch im Jahr 2026 sind wir in den Ferien für Sie da.

An folgenden Tagen werden wir durch die Kinderarztpraxis Dr. Fortrie und Heyne vertreten, Tel: 02224/2814:

  • 03.08. bis 14.08.2026 (3. und 4. Ferienwoche NRW)
  • 19.10. bis 23.10.2016 (1. Ferienwoche NRW)

 

Überweisungen

Sind Überweisungen quartalsübergreifend gültig?

Ja. Als Überweisungsnehmer können Sie auf Basis des Überweisungsscheins im laufenden Quartal und im Folgequartal behandeln.

Eine Überweisung gilt nicht nur für das Quartal, in dem Praxen sie ausstellen – sie bleibt quartalsübergreifend gültig. Patientinnen und Patienten benötigen also keinen neuen Schein, wenn sie die Fachärztin oder den Facharzt erst im Folgequartal aufsuchen. Auch wenn Ärztinnen und Ärzte Patienten über mehrere Quartale hinweg behandeln, bleibt der ursprüngliche Schein für die gesamte Dauer wirksam. Voraussetzung ist, dass der Behandlungsauftrag dies abdeckt.

Typische Fälle aus der Praxis

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt die Überweisungsregeln in einer Broschüre übersichtlich und veranschaulicht sie mit praktischen Beispielen. Beginnt die Therapie im Quartal, nachdem die Praxis den Schein ausgestellt hat, reicht dieser völlig aus. Startet die Behandlung zwar im Ausstellungsquartal, zieht sich aber über den Quartalswechsel hinweg, gilt dasselbe: Der ursprüngliche Schein trägt die gesamte Behandlung.

Bei bestimmten hochspezialisierten Fachrichtungen ist eine Überweisung Pflicht – etwa in der Radiologie, Nuklearmedizin, Pathologie oder Transfusionsmedizin. Eilt ein Termin, tragen Praxen einen Dringlichkeitscode auf dem Schein ein. Mit diesem Code buchen Patientinnen und Patienten ihren Termin über die Terminservicestelle – unter 116 117 oder auf www.116117.de.

Quelle: KVNO Infomation 06/2026 (Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein)

 

Termin gesucht?

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vermittelt Facharzttermine an Patientinnen und Patienten.

So erreichen Sie der Termin-Servicestelle:

Telefon: 0221 5970 8988 Mo-Do 8-17 Uhr und Fr 8-13 Uhr

Telefax: 0211 5970 9907

Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!