Aktuelles

STIKO-Empfehlung zur Meningokokken-Impfung in Kraft getreten – Vergütungsvereinbarung steht noch aus

Die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Meningokokken-Impfung ist mit der Übernahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie zum 18. Februar 2026 in Kraft getreten. Eine Vergütungsvereinbarung zwischen der KV Nordrhein und den Krankenkassen liegt jedoch noch nicht vor.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit Oktober 2025 eine Standardimpfung mit einem quadrivalenten Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) für alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren, Nachholimpfung bis 25 Jahre. Die Schutzimpfungs-Richtlinie hat diese Empfehlung übernommen. Damit besteht ein entsprechender Anspruch für die berechtigten Kinder und Jugendlichen – die Gesetzliche Krankenversicherung ist leistungspflichtig. Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C  entfällt.

Hinweis zur Verordnung und Abrechnung

Folgende Vorgehensweise ist derzeit aktuell:

  • Wir verordnen den Meningokokken-ACWY-Impfstoff auf einem Privatrezept.
  • Wir rechnen die ärztliche Impfleistung nach GOÄ ab, Sie zahlen in der Praxis bequem mit Karte oder bar. Die Versicherten können die Rechnungen bis zur endgültigen Abstimmung mit den Krankenkassen zur Kostenübernahme bei ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen. Die Kassen sind leistungspflichtig.

 

 

 

 

 

Lieber Kinder, lieber Eltern,

ab Januar 2026 verstärkt Frau Friederike Olbert unser ärztliches Team. Sie ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und war unter anderem in der Asklepios Kinderklinik sowie in der Kinderarztpraxis Thiele in Hennef tätig. Durch ihre langjährige Erfahrung in der allgemeinen Kinderheilkunde und der Entwicklungsdiagnostik bringt sie wertvolle fachliche Kompetenz mit. Wir freuen uns sehr, dass Frau Olbert ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihr Engagement ab 2026 mit Ihnen und unserem Team teilen wird.

Wir bedanken uns herzlich bei Frau Dr. Pauline Rehfeld, die unser Team zum Ende des Jahres 2025 verlassen hat. Die gemeinsame Zeit war für uns fachlich wie menschlich äußerst bereichernd und von einer hervorragenden Zusammenarbeit geprägt. Für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Weg wünschen wir ihr alles Gute.

Ihre Tilman Geikowski und Thilo Schmalbach

 

 

 

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Liebe Eltern, liebe Patienten,

 

Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig! Schnelle Termine und kurze Wartezeiten gehören dazu. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Ihre Mithilfe und bitten Sie höflich, sich an folgende Praxisregeln zu halten:

 

  • Lassen Sie sich wann immer möglich für alles Planbare einen Termin geben, zu dem Sie bitte pünktlich erscheinen.
  • Bestehen Sie nicht auf Ihre Terminbehandlung, wenn Sie viel zu spät kommen, sondern vereinbaren Sie einen neuen Termin.
  • Nennen Sie unseren Mitarbeiterinnen den Grund Ihres Anliegens, um ausreichend Zeit und sinnvolle Vorbereitungen für Sie einplanen zu können.
  • Haben Sie Verständnis, wenn im Notfall ein Patient vorgezogen wird. Sie könnten der Nächste sein, der davon profitiert.
  • Tolerieren Sie bitte leichte Verzögerungen trotz bestehendem Termin. Sie sind in einer Kinderarztpraxis leider unvermeidbar.
  • Sagen Sie immer und so frühzeitig wie möglich ab, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. So können wir diesen Termin neu vergeben.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an Ihrem Termin auch nur Sie und nicht noch weitere Kinder in Ihrer Begleitung behandeln können. Dies führt sonst zu Verzögerungen für die nachfolgenden Patienten.

 

Praxisferien 2026

Auch im Jahr 2026 sind wir in den Ferien für Sie da.

An folgenden Tagen werden wir durch die Kinderarztpraxis Dr. Fortrie und Heyne vertreten, Tel: 02224/2814:

  • 07.04. bis 10.04.2026 (die Woche nach Ostern)
  • 03.08. bis 14.08.2026 (3. und 4. Ferienwoche NRW)
  • 19.10. bis 23.10.2016 (1. Ferienwoche NRW)

 

Überweisungen

Sind Überweisungen quartalsübergreifend gültig?

Ja. Als Überweisungsnehmer können Sie auf Basis des Überweisungsscheins im laufenden Quartal und im Folgequartal behandeln.

 

Wenn also der Überweisungsschein am 23. Juli ausgestellt wurde, kann der Arzt in der Praxis, an die der Patient überwiesen wurde, die überwiesene Behandlung im 3. oder 4. Quartal durchführen.

 

Dabei sind zwei Punkte zu beachten:

  • Generell gilt, dass die Krankenversicherungs-Karte noch gültig sein muss.
  • Ermächtigte Ärzte können nur tätig werden, wenn die Überweisung am Tag der Untersuchung oder bereits vorher angestellt wurde.

Quelle: KVNO aktuell 06/2013 (Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein)

 

Termin gesucht?

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vermittelt Facharzttermine an Patientinnen und Patienten.

So erreichen Sie der Termin-Servicestelle:

Telefon: 0221 5970 8988 Mo-Do 8-17 Uhr und Fr 8-13 Uhr

Telefax: 0211 5970 9907

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