Corona
Impfung gegen Covid-19
Liebe Patientinnen/en, liebe Eltern,
die EMA hat BioNTech auch für Kinder von 5 - 11 Jahren zugelassen. Es gibt einen speziellen Kinder-Impfstoff.
Seit Freitag, den 10.12.2021 sind Termine für eine online-Buchung freischaltet, werden Ihnen keine Termine angezeigt, dann sind derzeit keine Termine verfügbar.
Die Terminvereinbarung für alle Covid-19 Impfungen ist auch weiterhin nur online über Doctolib möglich.
Für die Buchung eines Impftermins wählen Sie das Fachgebiet Covid-19-Impfung aus. Sie können dann wählen zwischen:
· Erstimpfung
· Erst- sowie Zweitimpfung (beide Termine)
· Zweitimpfung
· Erstimpfung für 5 - 11-Jährige
· Erst- sowie Zweitimpfung (beide Termine) für 5 - 11-Jährige
· Zweitimpfung für 5 - 11-Jährige
Dokumente zur Impfung: ausfüllen und mitbringen!
Aufklärungsmerkblatt Biontech
Anamnese Biontech
SARS-CoV-2-Impfung bei 5- bis 11-jährigen Kindern
Werden Ihnen keine Termine angezeigt, sind diese aktuell nicht vorhanden.
Wartelisten werden nicht geführt.
Die Buchung eines „normalen“ Impftermins führt nicht zu einer Covid-19-Impfung.
Wenn Sie einen Termin zur Covid-19-Impfung gebucht haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den entsprechenden Unterlagen unter „meine Dokumente“. Diese Unterlagen bringen Sie zum vereinbarten Impftermin vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit. Sollten die Unterlagen nicht ausgefüllt sein, behalten wir uns vor, Sie bzw. Ihr Kind nicht zu impfen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass am Impftermin ausschließlich geimpft wird. Es können keine Rezepte, Überweisungen, Heilmittelrezepte o.ä. ausgedruckt werden.
Wie immer bitten wir Sie ausdrücklich um Pünktlichkeit, bei etwaigen Wartezeiten um Geduld.
Ihr Praxisteam
Die Terminvereinbarung für alle Covid-19 Impfungen wird auch weiterhin nur online über Doctolib möglich sein.
Zu einem Impftermin bringen Sie folgendes mit (wenn etwas fehlt, dann werden Sie nicht geimpft).
- Ihren Impfpass oder diese Ersatzbescheinigung: Download
- die ausgefüllten Formulare erneut, unbedingt auf die aktuellle Fassung achten! Download hier
- Ihre elektronische Gesundheitskarte, auch bei manchen privatversicherten!
Quarantäneregeln
Elterninfo Schulminesterium NRW
Einschränkung bei Grunderkrankung?
Kinder- und Jugendärzte im Netz
Ein guter Überblick und wichtige Informationen: BVKJ Startseite
-----------------------------------------------------------------------------
Liebe Eltern, liebe Patienten,
Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig! Schnelle Termine und kurze Wartezeiten gehören dazu. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Ihre Mithilfe und bitten Sie höflich, sich an folgende Praxisregeln zu halten:
- Lassen Sie sich wann immer möglich für alles Planbare einen Termin geben, zu dem Sie bitte pünktlich erscheinen.
- Bestehen Sie nicht auf Ihre Terminbehandlung, wenn Sie viel zu spät kommen, sondern vereinbaren Sie einen neuen Termin.
- Nennen Sie unseren Mitarbeiterinnen den Grund Ihres Anliegens, um ausreichend Zeit und sinnvolle Vorbereitungen für Sie einplanen zu können.
- Haben Sie Verständnis, wenn im Notfall ein Patient vorgezogen wird. Sie könnten der Nächste sein, der davon profitiert.
- Tolerieren Sie bitte leichte Verzögerungen trotz bestehendem Termin. Sie sind in einer Kinderarztpraxis leider unvermeidbar.
- Sagen Sie immer und so frühzeitig wie möglich ab, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. So können wir diesen Termin neu vergeben.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an Ihrem Termin auch nur Sie und nicht noch weitere Kinder in Ihrer Begleitung behandeln können. Dies führt sonst zu Verzögerungen für die nachfolgenden Patienten.
Praxisferien 2022
Auch im Jahr 2022 sind wir in den Ferien für Sie da.
An folgenden Tagen werden wir durch die Kinderarztpraxis Dr. Fortrie und Heyne vertreten, Tel: 02224/2814:
- 19.04. bis 22.04.2022, Ferienwoche 2 in NRW
- Freitag, 27.05.2022
- 18.07 bis 29.07.2022, Ferienwoche 4 und 5 in NRW
- 04.10. bis 07.10.2022, Ferienwoche 1 in NRW
- Montag, 31.10.2022
Überweisungen
Sind Überweisungen quartalsübergreifend gültig?
Ja. Als Überweisungsnehmer können Sie auf Basis des Überweisungsscheins im laufenden Quartal und im Folgequartal behandeln.
Wenn also der Überweisungsschein am 23. Juli ausgestellt wurde, kann der Arzt in der Praxis, an die der Patient überwiesen wurde, die überwiesene Behandlung im 3. oder 4. Quartal durchführen.
Dabei sind zwei Punkte zu beachten:
- Generell gilt, dass die Krankenversicherungs-Karte noch gültig sein muss.
- Ermächtigte Ärzte können nur tätig werden, wenn die Überweisung am Tag der Untersuchung oder bereits vorher angestellt wurde.
Quelle: KVNO aktuell 06/2013 (Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein)
Termin gesucht?
Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vermittelt Facharzttermine an Patientinnen und Patienten.
So erreichen Sie der Termin-Servicestelle:
Telefon: 0221 5970 8988 Mo-Do 8-17 Uhr und Fr 8-13 Uhr
Telefax: 0211 5970 9907
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!